kanu-news April 2018
7. Mai 2018eFB – Mitglied anmelden
8. Juni 2018Das Fahrtenbuch elektronisch führen
– Anmeldung des Vereines –
Wir melden unseren Verein an
Ein Vereinsverantwortlicher, in der Regel ein Vorstandsmitglied, meldet den Verein beim elektronischen Fahrtenbuch an.
Beim Sächsischen Kanu-Verband sind bereits alle Vereine, die bisher am Wandersportwettbewerb teilgenommen haben, beim eFB angemeldet.
Alle anderen Vereine melden sich unter https://www.kanu-efb.de und dem Menü
MITMACHEN und VEREIN ANMELDEN an.
Jeder Verein, der das elektronische Fahrtenbuch nutzen möchte, benennt einen eFB-Beauftragten.
Dieser kümmert sich um die Mitgliederverwaltung. Außerdem ist er für die Vergabe von Berechtigungen (Wanderwart, Jugendwart, Bootswart) in Absprache mit dem Vereinsvorstand zuständig.
Während der Vereinsanmeldung wird der Name des eFB-Beauftragten und sein Account-Name im eFB benötigt.
Er muß sich also einen persönlichen Account im eFB ohne Auswahl eines Vereins einrichten.
Wenn die Rollen als Wanderwart, Jugendwart oder/und Bootswart auch beim eFB- Beauftragten liegen sollen, ist das bei der Anmeldung in einem kurzen Anschreiben so mitzuteilen. Bei Bedarf kann ein Entwurf unter kanuralf@gmail.com abgefordert werden.
Zusammenfassung in Stichpunkten:
• Vorstandsmitglieder legen fest, wer die Rolle als eFB-Beauftragter, Wanderwart, Jugendwart und Bootswart für das eFB übernimmt
• eFB-Beauftragte/ eFB-Beauftragter füllen die Datenschutzerklärung für eFB-Beauftragte aus, lassen diese von einem Vorstandsmitglied unterzeichnen.
• eFB-Beauftragte/ eFB-Beauftragter richten einen persönlichen Account im eFB ohne Auswahl eines Vereins ein ( an ein sicheres Paßwort denken !)
• die Datenschutzerklärung für eFB-Beauftragte per Post an den DKV senden
• nach Bestätigung über den Landeskanuverband kann die/der eFB-Beauftragte die weiteren Rollen für den Wanderwart, Jugendwart und Bootswart freischalten
• die Mitglieder, welche sich bereits beim eFB angemeldet haben, können jetzt vom eFB- Beauftragten als Mitglied bestätigt werden.
Hinweis:
Die Rolle eFB-Beauftragte/ eFB-Beauftragter kann auch doppelt vergeben werden
Tipp:
Wer gerne eine ausführliche Anleitung nutzen möchte, findet diese unter „KURZANLEITUNGEN“ „Kurzanleitung: Zum eFB wechseln“ als PDF-Datei zum herunterladen.