
WWA-Infoabend: HALT POLIZEI!
26. Januar 2025
Anmeldefrist für Fahrtenleiterausbildung in Sachsen endet am 15. März!
2. März 2025Seit 1. März und bis einschließlich 30. September gilt auf dem Leipziger Floßgraben wie in den vergangenen Jahren wieder die Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels (Alcedo atthis).
Es gilt:
- Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt.
- Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist ein Befahren des Floßgrabens nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen.
- Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 Meter breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten.
Wir bitten um Beachtung dieser Befahrungsbeschränkung. Es werden Kontrollen stattfinden, Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftat verfolgt.