In Sachsen wie auch in den anderen Bundesländern gelten an einigen Flüssen, Bächen und Seen bestimmte Einschränkungen (BV = Befahrungsverbot, UV = Uferbetretungsverbot) für Paddler. Sie sollen das Gewässer sowie die Pflanzen und Tiere in ihnen oder in der Umgebung schützen. Befahrungsregeln dienen bei größeren Wasserstraßen auch zur Erhöhung der Sicherheit aller Wassersportler.
Online-Übersicht der Befahrungsregelungen:
In die Liste der Befahrungsregelungen wurden neben behördlicherseits angeordneten Regelungen auch die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen aufgenommen.
Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten zahlreiche Ausnahmegenehmigungen durch die Landeskanuverbände erreicht werden. Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.