Schwimmhilfen-Pflicht in Sachsen
- Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe im Kanurennsport für regionale und nationale Wettkämpfe bis AK Schüler B ab 1999
(Beschluss 10.7 im Protokoll der 5. Tagung des SKV-Präsidiums am 14.05.1998). - Schwimmhilfen-Pflicht für alle Sportarten ab einer Wassertemperatur von 8 Grad Celsius und darunter für alle Trainingsmaßnahmen, Wettkämpfe und offiziellen Veranstaltungen des Verbandes und für alle Altersklassen bindend.
(Beschluss 8 / TOP 8 im Protokoll der 7. Tagung des SKV-Präsidiums am 09.12.2006).
Kinder und Jugendliche sollen stets eine passende Schwimmhilfe tragen, erwachsene BegleiterInnen gehen mit gutem Beispiel voran.
Darüber hinaus empfiehlt der SKV das generelle Tragen einer geeigneten Schwimmhilfe oder Rettungsweste bei allen Aktivitäten auf dem Wasser.
„Zieh mich an“, sagt die Schwimmweste… und rettet vielleicht dein Leben.
Siehe dazu den Artikel in der SKV Kanu News Dezember 2021 – Seite 11ff
Positionspapier des Deutschen Kanu-Verbandes zum Tragen von Rettungswesten und Schwimmhilfen vom April 2021
Positionspapier zum Tragen von Rettungswesten und Schwimmhilfen (PDF, 329 KB)
Anlage 2 zum Positionspapier (PDF, 140 KB)